Freitag, 29 März 2024

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des Turn- und Rasensportvereins 1893 e.V. Niederhöchstadt.

Der Turn- und Rasensportverein ist ein Verein in Eschborn, der mit seinem Angebot an sportlichen Aktivitäten die Teilnahme an Kursen und die Bewegung, den Sport und die Freude am Spiel fördern will.
Die Kurse werden von qualifizierten Mitarbeitern geführt.
Der Turn- und Rasensportverein 1893 e.V. Niederhöchstadt ist ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke tätig.
Eine Teilnahme an den Kursangeboten des Vereins ist nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebunden.


1. Allgemeines 
Die Kursangebote gelten ganzjährig. Sie sind auf der Internetseite kurse.tura-ndh.de
zu finden. Die Teilnahme ist ab Anmeldung für die jeweiligen Kurse möglich.

Ein Einstieg in laufende Kurse ist bei freien Kapazitäten nach Rücksprache mit dem jeweiligen Kursleiter auch während des Kurses möglich.
 
2. Anmeldung und Teilnahme an den Angeboten des Turn- und Rasensportvereins 1893 e.V. Niederhöchstadt
Die Angebote sind für jedermann zugänglich.
Die Kursdarstellungen im Internet oder im Programmheft sind kein rechtsverbindliches Angebot. Die Anmeldung zu einem Kurs kann online, schriftlich, per Post oder per Fax durch das entsprechende Anmeldeformular oder persönlich während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Vereins erfolgen. Erst mit der Anmeldung wird ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an dem Kurs abgegeben.
Die Teilnehmeranzahl in den Kursen ist begrenzt. Der Verein behält sich vor, Anmeldungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

Das Anmeldeformular ist vollständig (inkl. der SEPA-Lastschriftvereinbarung) auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.

Bei Teilnahme von Minderjährigen schließen deren Erziehungsberechtigte den Vertrag mit dem Verein sowohl in eigenem Namen als auch im Namen des Minderjährigen. Hierfür unterzeichnen sämtliche Erziehungsberechtigte das Anmeldeformular oder senden die Online-Anmeldung ab.

Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn
• die maximale Teilnehmerzahl des jeweiligen Kurs- oder Sportangebotes noch nicht erreicht ist
• die Kursgebühr entrichtet wurde
• eine Anmeldebestätigung aushändigt wurde.

 

3. Teilnahmefähigkeit
Jeder Kursteilnehmer ist für seinen gesundheitlichen Zustand sowie für seine körperliche Belastung selbst verantwortlich. Körperliche Einschränkungen sind dem Übungsleiter und der Geschäftsstelle unverzüglich zu melden. Der Verein behält sich vor, ggfalls Teilnehmer vom Kurs auszuschließen, wenn eine kaute gesundheitliche Gefahr besteht oder anzunehmen ist. Bei längerer Sportpause oder Erkrankung im Vorfeld des Kursbesuches sollte der Kursteil-nehmer Rücksprache mit seinem Arzt halten und sich die geplante Aktivität und Teilnahme genehmigen lassen.

 

4. Zahlung und Zahlungsverzug
Die Kursgebühr ist nach Anmeldung fällig und wir im SEPA-Lastschrift-verfahren (Single Euro Payments Area) abgebucht. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Änderungen der Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) und der Bankverbindung sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, Mahngebühren zu berechnen. Entstehende Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden. Befindet sich ein Kunde mit der Zahlung mehr als vier Wochen in Verzug, ist der Verein zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.

 

5. Kursausfall und Erstattung von Kursgebühren
Der Verein behält sich vor, Kurse vor dem offiziellen Anmeldestart aus berechtigten Gründen abzusagen. Berechtigte Gründe sind dabei das Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl oder der Ausfall des Kursleiters. In diesem Fall werden die gezahlten Teilnehmergebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche wegen Nichtdurchführung von Kursen sind ausge-schlossen. Eine Erstattung von Kursgebühren erfolgt ausschließlich bei Absage eines Kurses durch den Verein als Veranstalter.  Wird es dem Verein aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz. Orts- und Zeitangaben werden vom Verein eingehalten. Bei Programm-, Orts- und Termin-änderungen, welche unvermeidlich sind, werden die Teilnehmer rechtzeitig informiert.

 

6. Rücktritt und Stornierung
Der Rücktritt von einer Anmeldung ohne Stellung einer Ersatzperson ist nur möglich bis spätestens eine Woche vor Beginn des Kurses und muss dem Verein schriftlich mitgeteilt werden. Der Rücktritt von einer Kursanmeldung ist bei Stellung einer Ersatzperson jederzeit möglich, sobald die Ersatzperson die fällige Kursgebühr bezahlt hat. Bei Krankheit, die zu einer Teilnahmeunfähigkeit während der weit überwiegenden Kursdauer führt, kann der Kursteilnehmer den Kurs bei Vorlage eines ärztlichen Attestes ab dem attestierten Krankheitsbeginn stornieren. Das Attest muss zeitnah dem Verein vorgelegt werden; danach kann eine anteilige Erstattung der Kursgebühr erfolgen. In diesem Fall erfolgt eine Abmeldung aus dem Kurs. Bei einer Kursabmeldung fällt eine Verwaltungsgebühr an.

Kursanmeldungen sind verbindlich.
Eine Erstattung der Gebühren bei Krankheit erfolgt nur mit ärztlichem Attest.
Hierfür berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 €.

 

7. Teilnahmebescheinigung
Nach Beendigung eines Kurses kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Für das Erstellen einer Teilnahmebescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

 

8. Datenschutzerklärung
Der Verein ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kursteilnehmers zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen oder zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder dieser dient. Zur Analyse von Besucherstatistiken wird Google Analytics mit anonymisierter Erfassung Ihrer IP-Adresse verwendet. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit mit dem frei verfügbaren Browser Plugin die Erfassung zu deaktivieren.

 

9. Haftung
Die Haftung des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird durch diese AGB nicht beschränkt. Ebenfalls unbeschränkt ist die Haftung des Vereins für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung des Vereins für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kursteilnehmer vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Vereins ausgeschlossen.

Soweit die Haftung für Schäden in diesem Abschnitt ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dieser Ausschluss bzw. diese Begrenzung auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungs-gehilfen und gesetzlichen Vertreter des Vereins.

 

10. Wirksamkeit/Unwirksamkeit der Bestimmungen
Sollten Teile der AGBs unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bedingungen davon unberührt.

 

11. Kontakt
Turn- und Rasensportverein 1893 e.V. Niederhöchstadt

Georg-Büchner-Straße 30
D-65760 Eschborn
Telefon: 06173 62385
Fax: 06173 319978
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 


Stand: 17.04.2014